Zertifikatspflicht 3G ab 16 Jahren

Für die Teilnahme am Lauf benötigen alle Teilnehmer ab 16 Jahren ein Covid-Zertifikat.

Auf dem Ratshausplatz wird ein 3G Bereich eingerichtet, dieser darf nur mit Zertifikat betreten werden.

3G Bereich

Schutzkonzept Glarner Stadtlauf 2021

 

Datum: 30.10.2021

 

Das vorliegende Schutzkonzept basiert auf dem «Schutzkonzept für Grossveranstaltungen/Wettkämpfe ab 1000 Teilnehmende».

 

Veranstaltung:        37. Glarner Stadtlauf

 

Organisator:                        OK Glarner Stadtlauf

 

Ort:                           Rundstrecke in der Gemeinde Glarus

 

Corona-Beauftragte/r der Veranstaltung ist:   Stefan Schiesser

 

Tel. +41 79 280 98 45                   E-Mail:   stefan.schiesser@nullgmx.ch

 

Übergeordnete Grundsätze

  1. Maximale Anzahl Personen auf der Wettkampfstrecke

Insgesamt sind 1500 Läuferinnen und –Läufer zu erwarten, die ab 11.00 Uhr gestaffelt starten. Ca. 80% davon sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre. Auf dem gesamten Wettkampfgelände werden auch zahlreiche Zuschauer und Passanten erwartet. Da das Wettkampfgelände nicht vollständig abgesperrt werden kann, wird es unmöglich sein, die effektiven Zuschauer von den anderen Passanten zu unterscheiden.

  1. Nur symptomfrei an den Wettkampf

Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht beim Glarner Stadtlauf teilnehmen und müssen zu Hause bleiben. Dies gilt auch für Begleitpersonen und Helfer. Personen mit offensichtlich erkennbaren Symptomen müssen der Veranstaltung fernbleiben.

  1. Hygiene- und Schutzmassnahmen

Mindestens zwei Desinfektionsmittelspender sind an strategisch sinnvollen Orten aufzustellen (z.B. im Eingangsbereich bei der Startnummerausgabe und beim Verpflegungszelt). Garderoben sind nur im Notfall zu benutzen. Alle Läufer, Begleitpersonen und Helfer erscheinen bereits umgezogen zum Wettkampf.

Auf Händeschütteln und Abklatschen wird verzichtet.

Die Zuschauer sind entlang der Strecke selbst dafür verantwortlich, die geltenden Coronamassnahmen zu befolgen. Der Veranstalter informiert regelmässig über Abstands- und Hygieneregeln (Speaker / Plakate).

  1. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Wettkampfes

Die einzelnen Massnahmen werden mit dem Kanton abgesprochen und der jeweiligen Situation angepasst. Jeder Veranstalter muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.

Bestimmungen für den Wettkampfbetrieb

  1. Verantwortung des Organisators

Der Organisator, am Wettkampf vertreten durch den/die Corona-Beauftragte/n, trägt die Verantwortung für die Umsetzung dieses Schutzkonzeptes. Ausserdem ist jede Läuferin und jeder Läufer sowie alle an der Veranstaltung Beteiligten (Helfer, Zuschauer, etc.) im Interesse des Laufsportes und gegenüber der gesamten Bevölkerung verpflichtet, sich solidarisch und mit hoher Selbstverantwortung an das Schutzkonzept zu halten und die notwendigen Massnahmen konsequent umzusetzen und einzuhalten.

  1. Bewilligung der Veranstaltung

Das vorliegende Schutzkonzept dient lediglich als Rahmenvorgabe für den Glarner Stadtlauf. Allfällige weitergehende und neue Bestimmungen des Kantons oder der Gemeinde werden berücksichtigt.

  1. Durch den Organisator zu treffende Massnahmen
  1. Der Veranstalter hat ein Schutzkonzept zu erstellen und muss dieses auf Verlangen den Behörden vorweisen können. Dabei basiert dieses auf dem «Schutzkonzept für Grossveranstaltungen» und wird allenfalls mit den für die jeweilige Veranstaltung notwendigen Punkten (siehe Seite 3 und 4) ergänzt.
  2. In der Ausschreibung und auf der Webseite des Glarner Stadtlaufes wird auf das Schutzkonzept hingewiesen.

Besondere Bestimmungen und Massnahmen für diese Veranstaltung:

  1. Für den Start- und Zielraum gilt eine Zertifikatpflicht. Die Zugangskontrolle gemäss
    Anhang (Situationsplan) wird durch eine Sicherheitsfirma und Helfer sichergestellt.
  2. Das Rangverlesen wird wie immer im Zelt durchgeführt.
     Die Siegerehrung erfolgt zusätzlich blockweise.

Anhang: Erläuterungen für den Wettkampfbetrieb

Die nachfolgenden Erläuterungen sollen dem Veranstalter die Erstellung eines eigenen Schutzkonzeptes erleichtern bzw. sind bei dessen Erstellung zu beachten.

  1. INFRASTRUKTUR
  1. Garderoben
    Die Garderoben stehen den Läuferinnen und Läufern nur im Notfall zur Verfügung. Alle aufgeführten Personen sind aufgefordert, bereits umgezogen zum Wettkampf zu erscheinen und auf das Duschen und Umziehen vor Ort zu verzichten.
  1. PERSONEN AUF UND ENTLANG DER LAUFSTRECKE
  1. Es ist mit maximal 1500 Läuferinnen und Läufern zu rechnen, die alle ein Covid-Zertifikat benötigen. Die Kontrolle des Zertifikates erfolgt bei der Startnummerausgabe im Rathaus. Helfer, die kein Zertifikat besitzen, müssen eine Maske tragen. Sämtliche Zuschauer und Passanten und Helfer, die sich im Start- und Zielraum aufhalten, benötigen ebenfalls ein Covid-Zertifikat.
  2. Die Speaker haben regelmässig alle Anwesenden auf die Einhaltung der geltenden Regeln hinzuweisen. Sämtliche Helfer sind für die Durchsetzung dieser Regeln verantwortlich und weisen die Läufer und Zuschauer wenn nötig darauf hin.
  1. WETTKAMPFORGANISATION
  1. Gemäss Wettkampfprogramm sind zeitversetzt 11 Startfelder und 5 Blöcke für das Rangverlesen vorgesehen, die die Läufer in kleinere Gruppen aufteilen.  

Startnummern- und Geschenkausgabe

  1. Da die Startnummerausgabe und das Nachmelden bis eine Stunde vor dem Kategorienstart möglich sind, gibt es dort kaum Massierungen. Zusätzlich wird beim Eingang ein Ständer mit Desinfektionsmittel aufgestellt. Da auch die Geschenkeausgabe direkt nach dem Zieleinlauf erfolgt, werden auch dort die Wartezeiten minimiert und grössere Menschenansammlungen vermieden.
  1. SIEGEREHRUNG
  1. Die Siegerehrung ist so zu konzipieren, dass genügend Platz für allfällige Zuschauer besteht, so dass Abstand gehalten werden kann. Auf das traditionelle Shakehands wird verzichtet, Faust gegen Faust ist hingegen erlaubt.
  1. KOMMUNIKATION DES SCHUTZKONZEPTS
  1. Das Schutzkonzept ist auf der Website des Glarner Stadtlaufes publiziert.

Der Veranstalter hat zudem dafür zu sorgen, dass alle Läuferinnen und Läufer und Zuschauer über die geltenden Vorschriften informiert sind. Z.B. durch:

  • Informationen auf der Webseite im Vorfeld der Veranstaltung
  • Kommunikation über Speaker
  • Helfer machen die Läufer und Zuschauer wenn nötig auf die Covid-Vorschriften aufmerksam.
  • Detailliertes Helferbriefing
  • Aufhängen von Plakaten mit entsprechenden Informationen
  1. SITUATIONSPLAN DER 3G-ZONE
  1. Die 3G-Zone wird an 7 Orten gesperrt.
    Bei diesen Absperrungen erfolgt eine Kontrolle der Zertifikate.
    Bei jeder Absperrung stehen 2 Helfer, die die Kontrolle ausführen.
    Zusätzlich patrouillieren 2 Sicherheitsleute in der 3G-Zone.
    Entlang der Bahnhofstrasse bis zur Bankstrasse wird der Gehsteig mit Absperrgitter von Start- und Zielraum abgetrennt, damit Passanten die dort gelegenen Geschäfte und Restaurants ohne Kontrolle erreichen können.

 

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